Der Kurzfilm „Prinz Ratte“ wurde im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) nach § 11 bzw. § 12 i. V. m. § 14 JuSchG geprüft.
Danach wurde dem Film die Freigabe für die Altersstufe ab sechs Jahren erteilt.
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